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IGeL-Leistungen

ABI-Messung

Eine gute Durchblutung sichert die Versorgung des gesamten Organismus mit sauerstoff- und nährstoffreichem Blut. Durchblutungsstörungen verursachen zunächst keine oder nur geringe Beschwerden, oft machen sie sich erst bemerkbar, wenn die Gefäße bereits geschädigt sind. Bei schweren Durchblutungsstörungen am Herzen besteht das Risiko eines Herzinfarktes, eine Durchblutungsstörung der hirnversorgenden Gefäße kann zu einem Schlaganfall führen. Durch optimale Vorsorge und regelmäßige Kontrolle kann eine Gefäßerkrankung frühzeitig erkannt und behandelt werden. So kann ein unbemerktes Fortschreiten der Erkrankung gebremst werden.

Was ist eine ABI-Messung ?

Die ABI-Messung (Knöchel-Arm-Index) ist ein bewährtes medizinisches Messverfahren und gehört zu den aussagekräftigsten Untersuchungen zur Erkennung von Durchblutungsstörungen. Dabei werden durch gleichzeitige Messung an beiden Armen und beiden Beinen Informationen über das Gefäßsystem gesammelt und ausgewertet. Der daraus ermittelte ABI-Wert gibt Aufschluß über das persönliche Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall.

Wann ist eine ABI-Messung sinnvoll ?

Das Risiko für Durchblutungsstörungen erhöht sich mit dem Lebensalter, weshalb für Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 60 Jahren ein Test empfohlen wird.
Unabhängig vom Lebensalter empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle bei Patienten mit

  • erhöhtem Blutdruck (arterieller Hypertonie)
  • Übergewicht (Adipositas)
  • Bewegungsmangel
  • erhöhten Cholesterinwerten
  • Zuckererkrankung (Diabetes mellitus)
  • Familiärer Vorbelastung
  • Nikotinkonsum

Wie läuft eine ABI-Messung ab ?

  • Sie liegen entspannt auf der Untersuchungsliege, an beiden Oberarmen und beiden Unterschenkeln werden Blutdruckmanschetten angebracht
  • 4 oszillometrische Sensoren messen zeitgleich präzise und zuverläsiig den Druck an Armen und Beinen
  • Dies ist nicht schmerzhaft und dauert ca. 1 Minute
  • Nach der Messung werden die Werte an einen PC weitergeleitet, die ABI-Berechnung erfolgt automatisch 

Was muss ich beachten ?

  • Kleidung: Tragen Sie bequeme, lockere Kleidung, diese erleichtert das Anlegen der Blutdruckmanschetten an beiden Oberarmen und Unterschenkeln

Wie oft sollte eine ABI-Messung durchgeführt werden ?

  • Zur Früherkennung einer Durchblutungsstörung bei Männern ab 50 und Frauen ab 60 Jahren
  • Bei Risikopatienten im Rahmen eines Check-ups (z.B. Bluthochdruck, Diabetes, Raucher)

Wer übernimmt die Kosten einer ABI-Messung ?

Die ABI-Messung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel vollständig. Bitte informieren Sie sich vorab.

Patientenverfügung

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig ?

Für den Fall, dass eine Patientin oder ein Patient nicht oder nicht mehr einwilligungsfähig ist, orientieren sich Ärztinnen und Ärzte am mutmaßlichen Patientenwillen. Dieser ist jedoch ohne konkrete Hinweise nur schwer oder gar nicht zu ermitteln. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, schriftlich festzulegen, wie Sie in Zukunft medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind.
In dieser Patientenverfügung bestimmen Sie, ob Sie in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. So haben Sie die größtmögliche Sicherheit, dass alles, was geschieht, Ihren eigenen Weisungen und Vorstellungen entspricht.
 
Patientenverfügungen haben für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie für die bevollmächtigten oder mit der Betreuung beauftragten Personen eine hohe Verbindlichkeit.

Selbstbestimmung durch rechtzeitige Vorsorge

  • Das Ziel der Patientenverfügung ist der Erhalt der Selbstbestimmung auch bei Entscheidungsunfähigkeit
  • Durch eine frühzeitige Regelung lässt sich vermeiden, dass andere ungewollte Entscheidungen treffen

Patientenverfügung

  • Mit ihr wird verbindlich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann
  • Sie gilt für genau festgelegte Behandlungs- oder Krankheitssituationen (z.B. Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung)

Wie läuft die Erstellung einer Patientenverfügung ab ?

In einem ausführlichen ärztlichen Gespräch und ggf. zusammen mit Angehörigen werden einzelne medizinische Maßnahmen individuell besprochen und persönliche Wünsche, Grenzen und Behandlungsziele festgelegt und dokumentiert
Direkt im Anschluss wird die Patientenverfügung unterschrieben
Für einen schnellen Zugriff im Notfall kann die Patientenverfügung in der Patientenakte gespeichert werden

Wer übernimmt die Kosten ?

Die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten vollständig – bitte informieren Sie sich vorab.

Akupunktur

Die Akupunktur ist ein Jahrtausende altes Heilverfahren, das ein traditioneller Bestandteil der Chinesischen Medizin ist. Durch das Setzen von feinen Nadeln an genau  definierten Punkten der Haut können Störungen im Körperinneren gelindert oder  beseitigt werden. Diese Punkte liegen alle auf Leitlinien, die als Meridiane bezeichnet
werden. Nach altchinesischer Auffassung kreist in diesen Meridianen die sogenannte Lebensenergie (Qi) mit ihren beiden lebenserhaltenden Kräften Yin und Yang.
Ein Ungleichgewicht dieser Kräfte führt zu körperlichen und seelischen Symptomen und auf Dauer zu Krankheit.

Über den Einstich feiner Nadeln an bestimmten Körperpunkten auf den Meridianen lässt sich der Qi-Fluss regulieren: Stauungen werden gelöst, ein Zuviel oder Zuwenig an
Energie ausgeglichen. Wirkungsvoll greift die Akupunktur steuernd in gestörte Organfunktionen ein, lindert Beschwerden und regt die Selbstheilungskräfte
des Körpers an. Auf diese Weise trägt sie zur seelischen und körperlichen Gesundheit bei, dies weitestgehend frei von Nebenwirkungen. Damit bietet Akupunktur einen großen Pluspunkt gegenüber der traditionellen Medizin.

Auch die große Bandbreite der behandelbaren Erkrankungen macht sie für Ärzte und Patienten zu einer attraktiven Heilmethode. Die Erfolge der Akupunktur wurden in vielen Studien belegt und werden auch von der klassischen Schulmedizin nicht mehr bestritten.

Neben der klassischen Akupunktur mit dem Setzen von Nadeln gibt es auch die Möglichkeit, durch Druck mit einem Stift (Akupressur), durch Wärme (Moxibustion) oder durch moderne Laserstrahlen (Laserakupunktur) auf die Akupunkturpunkte einzuwirken.

Bei welchen Beschwerden wird die Akupunktur eingesetzt ?

Durch Ohr- und auch durch Körper-Akupunktur können Erkrankungen behandelt werden, die auf eine gestörte, aber nicht zerstörte Organfunktion zurückzuführen sind: z.B. Migräne, Schlaflosigkeit, Depression, Suchtkrankheiten, Verdauungsprobleme, vegetative Beschwerden, Rheuma, die meisten Schmerzzustände wie Tennisellenbogen, Schulter-, Rücken-, Kopf- und Nackenschmerzen.

Zerstörte Strukturen wie z.B. eine Hüftgelenksarthrose können durch eine  Akupunkturbehandlung nicht rückgängig gemacht werden, aber die Akupunktur kann in diesem Fall die Durchblutung des Gelenkes steigern und somit Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen positiv beeinflussen.

Häufige Einsatzgebiete der Akupunktur:

1. Akute und chronische Schmerzen:

  • Kopf-, Rücken-, Gelenkschmerzen
  • Arthroseschmerzen
  • Tennisellenbogen

2. Vegetative Störungen:

  • Innere Unruhe
  • Burnout und Erschöpfungssyndrom
  • Schlafbeschwerden
  • Herzbeschwerden bei unauffälligem Organbefund

3. Neurologische Erkrankungen:

  • Karpaltunnelsyndrom
  • Neuralgien
  • Migräne

4. Atemwegserkrankungen:

  • Heuschnupfen
  • Chronische Sinusitis/Bronchitis

5. Bewegungsapparat:

  • Wirbelsäulenbeschwerden
  • Sehnen- und Gelenksbeschwerden

6. HNO-Erkrankungen:

  • Schwindel
  • Tinnitus

Hat eine Akupunkturbehandlung Nebenwirkungen ?


Durch Setzen feiner Nadeln an bestimmten Meridianpunkten des Körpers wird ein Zuviel oder ein Zuwenig an Energie ausgeglichen. Auch bei längerer Anwendung gibt es  keine schädlichen Spätfolgen. Als unerwünschte Begleiterscheinungen kommt es allenfalls zu Nadelschmerzen (Druckgefühl an der Einstichstelle, ggf. mit leichter Rötung) und oberflächlichen kleinen Blutergüssen. Durch den Einsatz moderner Laserakupunktur lassen sich auch diese Begleiterscheinungen vermeiden. Mitunter
kann es zu einer leichten Kreislaufschwäche oder kurzen vegetativen Reaktion kommen (z.B. Schwitzen). Insbesondere bei Anwendung durch erfahrene Ärzte ist die Akupunktur ein sehr sicheres Verfahren. Gelegentlich kann es nach den ersten Sitzungen zu einer „Erstverschlechterung“ der Beschwerden kommen, dies ist ein Hinweis auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte.

Wann ist eine Akupunkturbehandlung nicht empfohlen ?

  • Bei Schwangerschaft (abhängig von der Indikation)
  • Bei ausgeprägter Angst vor Nadeln (Nadelphobie)
  • Bei akuten Psychosen
  • Bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten oder bekannter Blutgerinnungsstörung

Wie läuft eine Akupunktur-Behandlung ab ?

1. Anamnese- und Aufklärungsgespräch:

  • Ausführliche Anamnese Ihrer aktuellen Beschwerden sowie Ihrer Krankheitsgeschichte, Besprechung der Therapiemöglichkeiten und Alternativen, Klärung Ihrer Fragen

2. Behandlungsvertrag:

  • Bei Entscheidung für eine Akupunkturbehandlung erfolgt der schriftliche Vertragsabschluß sowie die Terminvereinbarungen für die Akupunktursitzungen

3. Eigentliche Akupunktur-Behandlung:

  • Die feinen Akupunkturnadeln werden an genau definierten Punkten am Körper oder Ohr gesetzt (in der Regel max. 10 Nadeln/Sitzung)
  • Die Nadeln verbleiben an diesen Punkten für ca. 20-30 min
  • Diese Zeit verbringen Sie entspannt liegend auf der Untersuchungsliege
  • Die Häufigkeit der Akupunktursitzungen ist abhängig vom Beschwerdebild
  • Die Wirkung der Akupunktur setzt mitunter schnell ein:
    + Schmerzlinderung
    + Entzündungshemmung
    + Entspannung
    + Durchblutungsförderung
    + Vegetativ ausgleichend
    + Schlafunterstützung

Haben Sie nach diesem kurzen Überblick zur Akupunktur noch Fragen oder möchten Sie
einen Termin zur Beratung und/oder Akupunkturbehandlung vereinbaren ? Das
Praxisteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns an.

Wer übernimmt die Kosten einer Akupunkturbehandlung ?

Die Akupunkturbehandlung in der Praxis Dr. K. Schneiderbanger wird nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Einige Krankenkassen erstatten die Kosten einer Akupunkturbehandlung – bitte informieren Sie sich vorab.

Reisemedizinische Beratung und Impfung

"Unvorbereitetes Wegeilen bringt unglückliche Wiederkehr"
Johann Wolfgang von Goethe

Mit der steigenden Beliebtheit von Urlaubsreisen und vor allem Fernreisen hat auch die reisemedizinische Beratung an Bedeutung gewonnen: In fernen Ländern gibt es oftmals gesundheitliche Risiken, denen man entsprechend vorbeugen sollte. Darüber hinaus gibt es je nach Reiseziel und Reisenden spezielle Impfbestimmungen und -empfehlungen, über die man sich vor der Abfahrt informieren sollte. So selbstverständlich wie Ihr Versicherungsschutz sollte daher auch Ihr Reiseimpfschutz sowie der Schutz vor Moskitos sein. 

Wann sollte die Reisemedizinische Beratung stattfinden ?

Mindestens 8 Wochen vor Ihrer geplanten Reise sollte der Beratungstermin stattfinden. Je nach Reiseziel ist ein gewisser zeitlicher Vorlauf notwendig, um die empfohlenen und/oder geforderten Impfungen auch komplett durchführen zu können und einen sicheren Impfschutz aufbauen zu können. Auch bei uns bestehen Terminvorlaufzeiten, bitte sprechen Sie deshalb so bald wie möglich mit uns über Ihre Reisepläne.

Was beinhaltet die Reisemedizinische Beratung ?

Die Beratung erfolgt individuell nach den aktuellen Leitlinien, Dr. Karin Schneiderbanger besitzt das Zertifikat Reisemedizin der DTG (Deutsche Tropenmedizinische Gesellschaft) und besitzt die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle.

  • Ausführliche Besprechung Ihrer bisherigen Beschwerden und Erkrankungen sowie Ihres aktuellen gesundheitlichen Status
  • Überprüfung Ihres aktuellen Impfstatus
  • Aktualisierung der Standardimpfungen, soweit nötig
  • Besprechung der je nach Reiseziel empfohlenen und ggf. auch geforderten Impfungen (je nach Reiseland mitunter gesetzliche Impfpflichten), Erklärung der Wirkungen und Nebenwirkungen, Erstellung eines Impfzeitplanes
  • Abhängig vom Reiseziel ggf. Besprechung der Malariaprophylaxe sowie der Expositionsprophylaxe (Mückenschutz)
  • Beratung zu weiteren Infektionsrisiken im jeweiligen Land und möglicher Prophylaxe
  • Empfehlung einer Reiseapotheke
  • die Inhalte der Reisemedizinischen Beratung erhalten sie als persönliches Dokument (Papierausdruck oder pdf)

Was muss ich beachten?

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin folgende Informationen mit:

  • Reiseziel (bei längerer Reiseroute auch Transitländer)
  • Aufenthaltsdauer (Datum Abreise und Rückreise)
  • Art des Urlaubs (Hotel, Backpacking, Geschäftsreise)
  • Wichtig: Bitte denken Sie daran, Ihren Impfpass mitzubringen

Wer übernimmt die Kosten der Reisemedizinischen Beratung und Reiseimpfung?

Reisemedizinische Beratung und Impfungen für Auslandsreisen sind zumeist keine Kassenleistung. Fragen Sie jedoch bei Ihrer Kasse nach, von einigen gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten der Reisemedizinischen Beratung und der Impfungen erstattet. Auch bei privaten Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme abhängig vom jeweiligen Tarif. Bitte informieren Sie sich vorab. Sollten Sie beruflich bedingt ins Ausland reisen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob hier eine Kostenübernahme möglich ist.

Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Tauchen ist ein faszinierender Sport, der viele Menschen in seinen Bann zieht. Die Entdeckung der Unterwasserwelt folgt allerdings anderen Gesetzmäßigkeiten und will gut vorbereitet sein. Statistisch gesehen ist der Tauchsport sicherer als viele andere gängige Sportarten, fordert jedoch bei Fehlverhalten oder Nichtbeachtung der Regeln mitunter gravierende gesundheitliche Konsequenzen.

Eine qualifizierte Tauch-Ausbildung eines anerkannten Verbandes (z.B. SSI, PADI) sowie eine ärztliche Untersuchung der Tauchtauglichkeit gelten als Grundlage für einen sicheren Tauchsport, bei konsequenter Einhaltung der Tauchregeln ist das Risiko dieses faszinierenden Sports überschaubar.

Tauchmedizin verlangt spezielle Fachkompetenz. Die GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) gibt Richtlinien für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung vor. Nach diesen festgelegten medizinischen Standards bieten wir Ihnen die tauchmedizinische Untersuchung an. Dr. Karin Schneiderbanger besitzt die taucherärztliche Qualifikation IIa (Taucherärztin).

Bitte beachten Sie: Aus Verantwortung für Ihre Gesundheit stellen wir ein ärztliches Zeugnis zur Tauglichkeit für das Sporttauchen ausschließlich nach erfolgter Tauchtauglichkeitsuntersuchung mit unauffälligen Befunden aus, ein Abweichen von diesem Standard der GTÜM ist nicht möglich. 

Was beinhaltet die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ?

  • Ausführliche Anamnese: bisherige Beschwerden und Erkrankungen sowie aktueller Status
  • Körperliche Untersuchung, Messung des Blutdrucks
  • Lungenfunktionsuntersuchung
  • Ruhe-EKG; ab dem 40. Lebensjahr wird stattdessen ein Belastungs-EKG (Ergometrie) gefordert

Wie häufig brauche ich eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ?

Die GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) empfiehlt für die Untersuchung folgende Zeitintervalle:

  • mindestens alle 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • einmal im Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind (für Kinder ab 12 Jahren!)
  • einmal im Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind

Wer übernimmt die Kosten einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung ?

Die tauchmedizinische Untersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel vollständig. Bitte informieren Sie sich vorab.